Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Kliding.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
- Benutzungs- und Gebührensatzung Gemeindehaus ab 2013
- Friedhofsatzung ab 2016
- Friedhofgebührensatzung ab 2016
- Anlage zu Friedhofgebührensatzung 2016
- Hauptsatzung ab 2015
- - Ergänzung Hauptsatzung 2019
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
- Hundesteuersatzung ab 2012